Häufige Fragen

Hier findest du Antworten auf häufige Fragen. Über das Kontaktformular kannst du uns weitere Fragen zukommen lassen.

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  • Organisation/Einsatz
  • Alarmierung/App
Allgemeines

Was steckt hinter dem Projekt «First Responder Kanton Zürich» der GVZ?

Die GVZ hat am 14.02.2024 das Pilotprojekt «First Responder Kanton Zürich» lanciert und führt damit eine flächendeckende First-Responder-Organisation im Kanton Zürich ein.

Mithilfe des First-Responder-Systems sollen entsprechend ausgebildete Laienhelferinnen und Laienhelfer immer dort eingesetzt werden, wo sie vor dem Rettungsdienst bei Menschen in Not (Patientinnen und Patienten mit einem Herzkreislauf-Stillstand) eintreffen können. So kann die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durch sofortiges Ergreifen qualifizierter, lebensrettender Massnahmen überbrückt werden.

Das Pilotprojekt «First Responder Kanton Zürich» und somit die Neuausrichtung der First-Responder-Organisation erfolgt im Auftrag des Kantonsrats, in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsdirektion (Postulat KR-Nr. 302/2019).

Was bedeuten BLS, AED und SRC?

BLS = Basic Life Support (Lebensrettende Basismassnahmen)
AED = Automatisierter Externer Defibrillator*
SRC = Swiss Resuscitation Council (Schweizerischer Rat für Wiederbelebung)

Ein AED ist ein medizinisches Gerät (Defibrillator), das den Herzrhythmus automatisch analysiert und bei Bedarf einen Stromimpuls abgibt. Dieses Gerät wurde speziell für die Anwendung durch Laien entwickelt und unterstützt die Laienreanimation durch akustische und optische Signale sowie durch gesprochene Anweisungen.

Ich habe ein technisches Problem oder ein Problem im Einsatz.

Melde dich unbedingt und möglichst zeitnah bei uns via Kontaktformular.

Ich möchte mich als First Responder abmelden. Was ist zu tun?

Melde dich bei uns via Kontaktformular.

Was musst du bezüglich des Materials beachten? Deine Tasche, inkl. Inhalt, kannst du gerne privat verbrauchen und nutzen. Falls du eine Parktafel besitzt, diese bitte vernichten. Die Leuchtweste bitte an uns zurücksenden oder ebenfalls vernichten.

Ich bin an einer Tätigkeit als First Responder interessiert. Wo kann ich mich melden?

Die Registrierung als First Responder im Kanton Zürich ist über firstresponder.gvz.ch möglich.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um als First Responder im Kanton Zürich tätig zu sein?

Um als First Responder im Kanton Zürich tätig zu sein, müssen folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Wohn- oder Arbeitsort im Kanton Zürich
  • Aktuelles und gültiges BLS-AED-SRC-Zertifikat (Ausnahme für folgende Berufe: Rettungssanitäter/-innen HF, Transportsanitäter/-innen FA, Pflegfachpersonen NDS Anästhesie, Intensiv oder Notfall)
  • Installation der Alarmierungs-App auf dem persönlichen Smartphone und Vergabe aller notwendigen Berechtigungen
  • Bereitschaft, den 3-stündigen Einführungsanlass zu besuchen (Ausnahme für ausrückende Blaulichtberufe aus Rettungsdienst, Polizei oder Berufsfeuerwehr)
  • Psychische und physische Gesundheit/Belastbarkeit

 

Auf der Website findest du jederzeit alle Voraussetzungen.

Wo kann ein BLS-AED-SRC-Komplettkurs absolviert werden?

Bei allen Kursanbieterinnen und -anbieter, welche nach SRC-Kriterien ausbilden und ein entsprechendes Zertifikat ausstellen. Frage im Zweifelsfall beim Anbieter nach! Der «Swiss Resuscitation Council» bietet eine Übersicht der SRC-zertifizierten BLS-AED-Kursanbieterinnen und -anbieter. Frag auch bei deinem örtlichen Samariterverein nach, ob diese entsprechende Kurse anbieten.

Wer bezahlt den BLS-AED-SRC-Kurs?

Die Kosten für den SRC-zertifizierten BLS-AED-Kurs übernimmt die GVZ nach erfolgter Installation und Aktivierung der Alarmierungs-App sowie nach Einreichung der Rechnung für die Kurskosten bis zum Maximalbetrag von CHF 180.– pro Kurs, sofern dieser nicht ohnehin im Rahmen der beruflichen Tätigkeit absolviert wurde und das BLS-AED-SRC-Zertifikat (gleichwertig oder höher) nicht älter als zwölf Monate ist. Die Rechnungskopie kann im First-Responder-Portal – inklusive Angaben zur Bankverbindung – hochgeladen werden.

Wie kann ich die Kosten für den BLS-AED-SRC-Kurs zurückfordern?

Persönliche Rechnung kann im First-Responder-Portal unter BLS-AED-SRC-Zertifikat eingereicht werden. Diese Funktion ist nur verfügbar, wenn ein aktuelles Zertifikat eingereicht und akzeptiert wurde.

Muss der BLS-AED-SRC-Komplettkurs vor dem Einführungsanlass absolviert werden?

Die Reihenfolge spielt grundsätzlich keine Rolle. Wir empfehlen aber, den BLS-Kurs vor dem Einführungsanlass zu absolvieren und das Zertifikat bei uns hochzuladen, da am Einführungsanlass sonst die App nicht vollständig installiert werden kann.

Ich arbeite in einem medizinischen Beruf oder in einer Blaulichtorganisation. Muss ich trotzdem einen BLS-AED-SRC-Kurs besuchen?

Das Hochladen eines gültigen BLS-AED-SRC-Zertifikats ist immer erforderlich, ausser du bist hauptberuflich in einem der folgenden Berufen aktiv (Liste abschliessend):

  • Dipl. Rettungssanitäter/-in HF
  • Transportsanitäter/-in FA
  • Ärztin/Arzt im Akutbereich
  • Expertin/Experte Intensivpflege NDS HF
  • Expertin/Experte Notfallpflege NDS HF
  • Expertin/Experte Anästhesiepflege NDS HF

 

Andere Berufsgruppen wie Polizist/-innen mit Fachausweis, Polizei-Assistenz-Dienste, Transporthelfer/-innen, dipl. Pflegefachpersonen HF, Berufsfeuerwehrleute, Fachpersonen Gesundheit EFZ, Medizinische/-r Praxisassistent/-in EFZ und alle anderen Berufe aus der Branche Gesundheit, Sicherheit oder Rettung müssen ebenfalls alle zwei Jahre ein aktuell gültiges BLS-AED-Zertifikat einreichen.

Ich arbeite in einem medizinischen Beruf. Muss ich trotzdem den Einführungsanlass besuchen?

Ja, grundsätzlich ist der der Einführungsanlass für alle obligatorisch. Da es am Einführungsanlass nicht um medizinische Themen oder BLS-AED geht, ist der Anlass auch für Medizinalberufe erforderlich. Einzig wenn du in einer Blaulichtorganisation aktiv ausrückst, kann allenfalls ein E-Learning besucht werden (siehe "Ich arbeite in einer Blaulichtorganisation. Muss ich trotzdem den Einführungsanlass besuchen?").

Ich arbeite in einer Blaulichtorganisation. Muss ich trotzdem den Einführungsanlass besuchen?

Grundsätzlich ist der der Einführungsanlass für alle obligatorisch. Ausnahmen sind einzig für Personen möglich, die aktiv und hauptberuflich in einer Blaulichtorganisation (Rettungsdienst, Polizei oder Berufsfeuerwehr) ausrücken. Diese können für ein spezielles E-Learning freigeschaltet werden. Personen aus Blaulichtorganisationen, die nicht ausrücken (also zB. im Büro arbeiten oder andere Tätigkeiten ausüben), müssen zwingend am Einführungsanlass teilnehmen.

 

Was ist zu tun, wenn das BLS-AED-SRC-Zertifikat ausläuft?

Du erhältst frühzeitig vom System eine Benachrichtigung, wenn dein Zertifikat abläuft. Damit die Zulassung als First Responder nicht erlischt, musst du die Zertifizierung rechtzeitig erneuert, das heisst einen BLS-AED-SRC-Kurs besuchen. Du hast genügend Zeit, einen Kurs zu absolvieren. Das neue Zertifikat muss dann wieder auf dem First-Responder-Portal hochgeladen werden.

Welche Inhalte werden im Grundkurs vermittelt?

  • Wer/was sind First Responder? Wann werden diese aufgeboten?
  • Erläuterung zum Alarmierungs- und Einsatzablauf
  • Aufgaben und Kompetenzen der First Responder
  • Gefahren vor Ort / Selbstschutz
  • Verhalten am Einsatzort
  • Datenschutz (Rechtsfragen)
  • Umgang mit belastenden Situationen (Care GVZ Kanton Zürich)
  • u.v.m.

Wie kann ich mich an einen First-Responder-Grundkurs anmelden?

Die Anmeldung erfolgt über das First-Responder-Portal. Dort siehst du jederzeit die verfügbaren Termine. In der Regel bieten wir zirka fünf Termine an pro Jahr, verteilt auf den Kanton Zürich. Mehr Termine sind leider nicht möglich, da die Kurse sonst zu wenig ausgelastet sind.

Wie kann ich mich von einem First-Responder-Grundkurs abmelden?

Bis eine Woche vor Kursbeginn kann die Kursabmeldung beziehungsweise Kursumbuchung im First-Responder-Portal selbständig vorgenommen werden. Danach wird der Kurs vom System gesperrt und die Kursabmeldung muss über das Kontaktformular oder via den Kursleiter erfolgen.

Welche Aufgaben nehmen First Responder wahr?

First Responder sind organisierte Ersthelferinnen und Ersthelfer, die dort zum Einsatz kommen, wo sie vor dem Rettungsdienst bei Menschen mit Herz-Kreislauf-Stillstand eintreffen und Soforthilfe leisten können. First Responder agieren immer als Ergänzung zum regulären Rettungsdienst. Sobald der Rettungsdienst eintrifft, übernimmt dieser die weitere Versorgung von Patientinnen und Patienten.

Mit wie vielen Einsätzen muss ein First Responder pro Jahr rechnen?

Je nach Aufenthalts- bzw. Wohnort eines First Responders kann die Anzahl Einsätze unterschiedlich ausfallen. Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen, dass pro Jahr bis zu 10 Einsätze realistisch sind. Aufgebote können via First-Responder-App angenommen oder jederzeit auch abgelehnt werden. Dies ermöglicht es First Respondern, die Anzahl ihrer Einsätze selbst zu steuern.

Wie lange dauert ein First-Responder-Einsatz?

Pro Ereignis kann mit durchschnittlich ein bis zwei Stunden gerechnet werden. First Responder kommen dort zum Einsatz, wo sie vor dem Rettungsdienst bei Menschen mit Herzkreislauf-Stillstand eintreffen und Soforthilfe leisten können. Sobald der Rettungsdienst eintrifft, übernimmt dieser die weitere Versorgung von Patientinnen und Patienten. Der Einsatz kann länger dauern, wenn der AED wieder zurückgebracht werden muss.

An wen kann ich mich wenden, wenn mich ein Einsatz psychisch belastet?

Du erhältst unmittelbar nach dem Einsatz und drei Tage danach, automatisch eine SMS mit der Frage, wie es dir geht. Wenn du Hilfe benötigst, kannst du diese unverzüglich anfordern. Die Mitglieder von «Care GVZ Kanton Zürich» sind ausgewiesene Fachleute. Sie verfügen über mehrjährige Erfahrung in der Betreuung und Begleitung von Menschen, die belastende Erfahrungen gemacht haben. Du hast rund um die Uhr die Möglichkeit, das Team «Care GVZ Kanton Zürich» zu kontaktieren. Klicke dazu im First-Responder-Portal auf den Button «Ich wünsche Kontakt zum Care Team». Ein Mitglied des Care Teams wird sich mit dir in Verbindung setzen.

Werde ich für Einsätze als First Responder entschädigt?

First Responder leisten ihre Einsätze ehrenamtlich und erhalten somit keine finanzielle Entschädigung. Die Kosten für Ausbildung, Einsatzmaterial sowie die subsidiäre Versicherung übernimmt allerdings die GVZ.

Entrichtet die GVZ analog der Feuerwehrkurse auch für den Besuch eines First-Responder-Kurses eine Ausbildungskursentschädigung (AKE)?

Für das Pilotprojekt First Responder werden keine Ausbildungskursentschädigungen (AKE) entrichtet.

Ich verfüge bereits über ein BLS-AED-SRC-Zertifikat. Muss ich den Einführungsanlass der GVZ trotzdem besuchen?

Ja. Der durch die GVZ organisierte 3-stündige Einführungsanlass ist, ergänzend zum BLS-AED-SRC-Kurs, obligatorisch. Einerseits erhalten Teilnehmende am Grundkurs wichtige Informationen zum Projekt «First Responder Kanton Zürich», anderseits werden Themen wie Alarmierung, Anfahrt, Rechtsfragen, Organisation auf dem Schadenplatz, Reanimation und Nachsorge, Versicherung sowie die Aufgaben von «Care GVZ Kanton Zürich» erläutert. Im Grundkurs wird zudem die First-Responder-App auf dem persönlichen Smartphone installiert.

Personen, die in Blaulichtorganisationen berufstätig sind und aktiv ausrücken (Rettungsdienst, Berufsfeuerwehr, Polizei), können unter Umständen ein E-Learning absolvieren und müssen nicht am Einführungsanlass teilnehmen. Frag uns an!

Sind First Responder automatisch versichert?

Für First-Responder-Einsätze besteht in den Bereichen Haftpflichtversicherung, Sachversicherung, Fahrzeugversicherung, Unfallversicherung und Rechtsschutzversicherung eine ergänzende, teilweise subsidiäre Versicherung (vgl. «Merkblatt Versicherungsdeckung für First Responder» und «Verhalten im Schadenfall/Schadenmeldung»).

Dürfen First Responder über ihre Einsätze sprechen?

First Responder unterliegen der Schweigepflicht. Sie verpflichten sich, sämtliche Daten, die ihnen im Rahmen eines Einsatzes bekannt werden, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu bewahren.  Werden First Responder beispielsweise durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde zur Bekanntgabe solcher Einsatzdaten aufgefordert, wenden sie sich für immer zuerst an die GVZ. Daten dürfen nur in Absprache mit der GVZ bekanntgegeben werden.

Erhalten First Responder Einsatzmaterial?

Ja, die GVZ beschafft und unterhält das für First Responder notwendige Material einheitlich und auf Rechnung der GVZ. Das Material wird in der Regel am Einführungsanlass ausgehändigt. Verbrauchsmaterialien werden kostenlos ersetzt. Diese können über das First-Responder-Portal nachbestellt werden.

Wo können First Responder verbrauchtes Einsatzmaterial bestellen?

Nach dem Einsatz können Verbrauchsmaterialien über das First-Responder-Portal kostenlos nachbestellt werden.

Müssen First Responder jeden Einsatz annehmen?

Der Einsatz als First Responder ist jederzeit freiwillig. Ein First Responder kann selbst entschieden, ob er einen Alarm annimmt oder nicht. Wir führen darüber auch keine persönliche Statistik. Wird ein Einsatz angenommen, muss jedoch zum Einsatzort ausgerückt werden.

Welche Kompetenzen haben First Responder?

Im Einsatz arbeiten die First Responder im Rahmen der geltenden Rechtsordnung sowie nach den Prinzipien der Sorgfaltspflicht im Sinne der betroffenen Patientin respektive des betroffenen Patienten und im Rahmen der BLS-AED-Ausbildung nach SRC-Standards. Entsprechend richten sich die Aufgaben und Kompetenzen nach den Kursinhalten und beschränken sich auf die medizinischen Erstmassnahmen bei einem Herzkreislauf-Stillstand.

Im Kanton Zürich arbeiten alle First Responder nach dem Basic-System, das heisst ausschliesslich Herzdruck-Massage und Beatmung, sowie Einsatz eines AED wenn möglich (analog des von dir besuchten BLS-AED-SRC-Kurses). Erweiterte medizinische Massnahmen sind nicht vorgesehen und können unter Umständen auch rechtliche Konsequenzen haben. Selbstverständlich darfst du weitere Unterstützungsmassnahmen vor Ort leisten, wenn dich die Rettungssanitäterin oder der Rettungssanitäter danach fragt und dich sicher fühlst.

Haben First Responder auf dem Weg zum Einsatzort Sonderrechte im Strassenverkehr?

Nein, First Responder müssen sich an sämtliche Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen halten, insbesondere an das Strassenverkehrsgesetz.

Wohin muss ein verwendeter Automatischer Externer Defibrillator (AED) nach dem Einsatz gebracht werden?

Wurde ein AED bei einem First-Responder-Einsatz verwendet, muss dieser an die Eigentümerschaft zurückgegeben werden. Für den Ersatz der verwendeten AED-Elektroden kommt die GVZ auf. Eigentümerinnen und Eigentümer können die Kostenerstattung über das Formular Rückerstattung AED-Elektroden auf der First-Responder-Website unter «Infos und Downloads» beantragen.

Wichtig: Du findest in der Einsatztasche Merkblätter, die du dem AED-Eigentümer abgeben kannst. Bitte beachte, dass du einen benutzten, nicht einsatzbereiten AED nicht einfach wieder versorgst!

Kann der First Responder nach einem Einsatz erfahren, wie es der Patientin beziehungsweise dem Patienten geht?

Aus Datenschutzgründen sind solche Auskünfte zu Patientinnen oder Patienten nicht möglich. Auch die GVZ verfügt nicht über Informationen zum Gesundheitszustand von Patientinnen und Patienten.

Darf oder soll ich persönliches Einsatzmaterial anschaffen?

Du erhältst von der GVZ alles notwendige Einsatzmaterial ausgehändigt. Für deinen Grundauftrag als First Responder im Kanton Zürich benötigst du kein weiteres Einsatzmaterial. Bitte beachte, dass die wichtigste Massnahme eine sofortige und suffiziente Herzdruckmassage ist. Wir empfehlen nicht, persönliches, insbesondere medizinisches, Material zu beschaffen und übernehmen keine Haftung dafür.

Ich habe eine Einsatzanfrage, habe aber das Einsatzmaterial nicht dabei. Soll ich trotzdem annehmen?

Ja, absolut. Es ist klar, dass du das Material nicht immer und überall dabei hast. Es ist viel entscheidender, dass du rasch bei der Patientin oder dem Patient bist. Das Wichtigste hast du immer dabei: Deine Hände. Schütze dich vor Ort so gut es geht und verlange vom Rettungsdienst Handschuhe und gegebenenfalls weiteres Material.

Werde ich auch aufgeboten, wenn ich mich in einem anderen Kanton aufhalte?

Ja, in folgenden Kantonen funktioniert das System kantonsübergreifend. Entsprechend kannst auch in diesen Kantonen für einen Einsatz angefragt werden: Zug, Schwyz und Schaffhausen. In allen anderen Kantonen erhältst du keine Anfragen.

Ich möchte einen neuen AED eintragen oder bestehende Angaben mutieren.

Neue AED's kannst du direkt in der Defikarte.ch eintragen. Wenn du die Informationen eines bestehenden AED's anpassen möchtest, kannst du den entsprechenden Defibrillator anklicken und die Mutation direkt vornehmen.

Wo finde ich die First-Responder-App?

Die Links zu den jeweiligen App-Stores von Google und Apple findest du unter Infos und Downloads. Wichtig: Bitte beachte, dass du stets die neuste App-Version geladen hast.

Wie genau ist der technische Ablauf der Alarmierung mittels der App?

1. Vorabfrage
Sobald in der Einsatzleitzentrale 144 ein entsprechender Notruf eingeht, startet automatisch eine Vorabfrage. Dabei prüft das System, welche First Responder sich mit ihrer ungefähren Position innerhalb von rund 15 Minuten (unabhängig von der gewählten Fortbewegungsart) um den möglichen Einsatzort befinden. Zu diesem Zeitpunkt ist noch offen, ob ein First-Responder-Einsatz notwendig ist. Falls keine lebensbedrohliche Situation vorliegt, wird der Prozess sofort beendet

2. Eingrenzung Rettungsdienst
Wird ein First-Responder-Einsatz ausgelöst, wird die Anfahrtszeit des Rettungsdienstes ermittelt (in der Regel unter 8 Minuten). Diese bestimmt das Gebiet, aus dem First Responder schneller als der Rettungsdienst vor Ort sein könnten. Alle Personen, die mit einem der möglichen Verkehrsmittel rechtzeitig eintreffen könnten (unabhängig davon, welches in der App voreingestellt ist), werden berücksichtigt.

3. Einsatzbereitschaft ermitteln
Die betroffenen First Responder erhalten eine dringliche Benachrichtigung auf ihr Mobiltelefon (Alarmton). An dieser Stelle kann es vorkommen, dass du trotzdem eine Anfrage erhältst, auch wenn du beispielsweise «zu Fuss» voreingestellt hast und eine längere Distanz hättest. Das effektiv im Moment verfügbare Mittel kann nun angegeben werden. Du siehst nun auch das Einsatzstichwort (in der Regel "A Einsatz FR") sowie Ort und gegebenenfalls Ortsteil des Einsatzes, jedoch bewusst keine genauen Koordinaten oder Distanzangaben. In diesem Schritt wird die grundsätzliche Einsatzbereitschaft abgefragt – noch ohne definitive Zuteilung oder Alarmierung. Wichtig ist, dass du unabhängig vom Einsatzort annimmst oder ablehnst.

4. Konkretes Aufgebot (Alarmierung)
Aus den Rückmeldungen wählt das System zuerst den First Responder aus, der am schnellsten (unter 8 Minuten und vor dem Rettungsdienst) am Einsatzort sein kann. Im zweiten Schritt werden dann alle AED-Standorte, die zum Einsatzzeitpunkt zugänglich sind, mit allen verbleibenden First Respondern abgeglichen. Hierbei werden mehr als eine halbe Million Routenkombinationen geprüft. Die Person, die am schnellsten und innerhalb von 10 Minuten inklusive AED vor Ort sein kann, wird alarmiert. Danach folgt das Aufgebot für die dritte Person. Zur Erinnerung: Es werden maximal drei First Responder aufgeboten. Alle anderen erhalten eine Information, dass sie für diesen Einsatz nicht ausgewählt wurden.

Ich habe keinen Alarm erhalten, obwohl ich in der Nähe war…

Das kann verschiedene Ursachen haben. Beispielsweise beeinflusst die mobile Ortung in Gebäuden, der Energiesparmodus oder der Mobilfunkempfang in seltenen Fällen den Alarmierungsprozess. Aufgrund der erfreulicherweise hohen Anzahl an First Respondern  im Kanton Zürich, werden aber bei annährend allen Einsätzen drei First Responder ausgewählt, die vor dem Rettungsdienst vor Ort sein können.

Warum sehe ich bei der Verfügbarkeitsanfrage den genauen Einsatzort nicht?

Das hat mehrere Gründe. In grossen Ortschaften wie beispielsweise Zürich, können mehrere hundert Personen eine Verfügbarkeitsanfrage erhalten. Darum zeigen wir aus datenschutzgründen nur den First Respondern die konkrete Adresse an, die effektiv vor Ort geschickt werden. Wichtiger Hinweis: Bitte beachte, dass es sich bei der Verfügbarkeitsanfrage (also wenn der Alarmton erklingt) nur um eine Anfrage zu deiner Verfügbarkeit handelt. Bitte beantworte nur die Frage, ob du in diesem Moment einsatzbereit bist. Du musst nicht interpretieren wie weit weg der Einsatzort ist oder ähnliches. Nur sagen, ob du gehen kannst oder nicht. Der Rest rechnet das System aus und entscheidet, ob du tatsächlich aufgeboten wirst oder nicht.

Kann nach der ersten Alarmierung das Verkehrsmittel noch angepasst werden?

First Responder haben bei Eingang einer Einsatzanfrage die Möglichkeit, die Mobilität anzupassen. Nach dem Öffnen der App kann – bevor der Einsatz angenommen wird – das Verkehrsmittel geändert werden.

Ich habe einen Alarm angenommen, jedoch wurde ich nicht für den Einsatz aufgeboten. Was ist passiert?

Die Alarmierung geht an mehrere First Responder, die sich in der Nähe des Einsatzortes befinden. Von denjenigen, die den Alarm annehmen, werden die drei First Responder effektiv aufgeboten, welche am schnellsten am Einsatzort sein können. Nur diesen wird die genaue Adresse des Einsatzortes bekanntgegeben. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass weniger als drei First Responder einen Einsatz annehmen können.

Wir sitzen zu zweit im Büro und nur einer von uns wird angefragt. Wie kann das sein?

Das First-Responder-System arbeitet aus datenschutzgründen primär mit einer ungenauen
Position (zirka 500 x 500 Meter). Daher kann es vorkommen, dass jemand gerade noch im relevanten Bereich vermutet wird, der andere aber bereits nicht mehr. Da das System mehrstufig arbeitet, passiert es aber nicht,  dass deshalb ein First Responder fälschlicherweise nicht berücksichtigt wird.

Wende dich via Kontaktformular an uns, wenn du das Gefühl hast, deine App funktioniert nicht richtig.

Meine App ist nicht freigeschaltet. Woran kann das liegen?

Die Freischaltung der Alarmierungs-App erfolgt erst, wenn alle Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Beispielsweise wenn ein gültiger Qualifikationsnachweis (BLS-AED-SRC-Zertifikat) vorliegt oder der Einführungsanlass besucht wurde.

Bei technischen Problemen kann auf der First-Responder-Website über das Kontaktformular Unterstützung angefordert werden.

Weshalb erhalte ich keine akustischen Alarme?

Es ist darauf zu achten, dass auf dem Smartphone die entsprechenden Einstellungen korrekt vorgenommen wurden, zum Beispiel Benachrichtigungen, Lokalisierung usw.

Bitte beachte, dass bei iOS-Geräten im Demo-Modus kein Ton ausgespielt wird, solange die App geöffnet ist. Wenn du einen Test mit Ton machen möchtest, schliesse die App sofort nach auslösen des Test-Alarmes.

Bei technischen Problemen kann auf der First-Responder-Website über das Kontaktformular Unterstützung angefordert werden.

Kann der Klingelton angepasst werden?

Diese Funktion steht aktuell nicht zur Verfügung.

Erhalte ich einen Alarm, wenn sich mein Gerät im Flugmodus befindet?

Der Flugmodus gilt auch für die First-Responder-App. Das heisst, es kann kein Alarm eingehen, wenn der Flugmodus aktiviert ist.

Meine Position hat sich seit Stunden nicht aktualisiert. Ist das ein Fehler?

Die Position wird nur bei eine signifikanten Positionsänderung aktualisiert. Sobald ein potenzieller
Einsatz vorliegt, fragen wir deshalb explizit Deine genaue Position ab.

Wende dich via Kontaktformular an uns, wenn du das Gefühl hast, deine App funktioniert nicht richtig.

Warum kann es vorkommen, dass ich für einen Einsatzort angefragt werde, der zu Fuss über fünf Kilometer entfernt ist?

Wir wissen nicht, ob das von dir hinterlegt Verkehrsmittel noch aktuell ist. Beispielsweise könnte es sein, dass du gerade doch ein Auto zu Verfügung hast oder heute anstatt mit dem Velo zu Fuss zur Arbeit bist. Darum fragen wir immer alle First Responder an, die mit einem der drei Verkehrsmittel in Frage kommen würden. Entscheidend ist dann aber deine Auswahl in dieser Abfrage (sobald du eine Einsatzanfrage erhältst). Du wirst also nie zu Fuss zu einem Einsatzort geschickt, der weiter als 8 Minuten entfernt ist.

Ich habe einen Alarm erhalten, dann hat die App abgebrochen.

Vermutlich hast Du eine Anfrage erhalten, nach der Du nicht als First Responder ausgewählt wurdest. Normalerweise lautet die Nachricht dann, dass ein anderer First Responder schneller vor Ort sein konnte. In manchen Fällen aber auch „es wurde kein Einsatzauftrag vom Server empfangen" oder eine andere Abbruch-Meldung. Das sollte nur selten vorkommen und bedeutet aber in der Regel nicht, dass du hättest vor Ort gehen sollen. Der Ablauf ist korrekt und die drei schnellsten First Responder wurden geschickt.

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