Häufige Fragen

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Allgemeines

Was steckt hinter dem Projekt «First Responder Kanton Zürich» der GVZ?

Die GVZ hat am 14.02.2024 das Pilotprojekt «First Responder Kanton Zürich» lanciert und führt damit eine flächendeckende First-Responder-Organisation im Kanton Zürich ein.

Mithilfe des First-Responder-Systems sollen entsprechend ausgebildete Laienhelferinnen und Laienhelfer immer dort eingesetzt werden, wo sie vor dem Rettungsdienst bei Menschen in Not (Herz-Kreislauf-Patientinnen und -Patienten) eintreffen können. So kann die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durch sofortiges Ergreifen qualifizierter, lebensrettender Massnahmen überbrückt werden.

Das Pilotprojekt «First Responder Kanton Zürich» und somit die Neuausrichtung der First-Responder-Organisation erfolgt im Auftrag des Kantonsrats, in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsdirektion (Postulat KR-Nr. 302/2019).

Was bedeuten BLS, AED und SRC?

BLS = Basic Life Support (Lebensrettende Basismassnahmen)
AED = Automatisierter Externer Defibrillator*
SRC = Swiss Resuscitation Council (Schweizerischer Rat für Wiederbelebung)

Ein AED ist ein medizinisches Gerät, das den Herzrhythmus automatisch analysiert und bei Bedarf einen Stromimpuls abgibt. Dieses Gerät wurde speziell für die Anwendung durch Laien entwickelt und unterstützt die Laienreanimation durch akustische und optische Signale sowie durch gesprochene Anweisungen.

Wie viele First Responder werden zu einem Einsatz aufgeboten?

Die Alarmierung geht an mehrere First Responder, die sich in der Nähe des Einsatzortes befinden. Von denjenigen, die den Alarm annehmen, werden die drei am nächsten verfügbaren First Responder effektiv aufgeboten. Erst danach wird die genaue Adresse des Einsatzortes bekanntgegeben. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass weniger als drei First Responder einen Einsatz annehmen können.

Ich bin an einer Tätigkeit als First Responder interessiert. Wo kann ich mich melden?

Die Registrierung als First Responder im Kanton Zürich ist über firstresponder.gvz.ch möglich.

Wer kann sich als First Responder bei der GVZ melden und welche Vorkenntnisse sind notwendig?

Um als First Responder wirken zu können, müssen folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Wohnsitz im Kanton Zürich
  • Vorliegen eines gültigen Zertifikats BLS-AED-SRC-Komplettkurs oder einer zumindest gleichwertigen Ausbildung nach SRC-Richtlinien
  • Persönliches Smartphone, um die Alarmierungs-App installieren zu können – mit dem Betriebssystem iOS 0 (und neuer) oder Android 9 (und neuer). Die App wird am Grundkurs eingerichtet.
  • Mitgliedschaft in einer bestehenden Organisation/Vereinigung des Personen- und/oder Bevölkerungsschutzes wie beispielsweise Feuerwehr, Polizei, Zivilschutz, Samariterverein oder Personen mit ausgewiesener Erfahrung im medizinischen Bereich. Siehe Übersicht der anerkannten Medizinalberufe Siehe Reglement «First Responder im Kanton Zürich (Pilotprojekt)», Ziff. 6.4.
  • Gute physische und psychische Verfassung

Wo kann ein BLS-AED-SRC-Komplettkurs absolviert werden?

Der «Swiss Resuscitation Council» bietet eine Übersicht der SRC-zertifizierten BLS-AED-Kursanbieterinnen und -anbieter unter Anbieter_mit_SRC_geprueften_Kursinhalten_nach_Guidelines_2021.pdf (resuscitation.ch)

Wer bezahlt den BLS-AED-SRC-Kurs?

Die Kosten für den SRC-zertifizierten BLS-AED-Kurs übernimmt die GVZ nach erfolgter Installation und Aktivierung der Alarmierungs-App sowie nach Einreichung der Rechnung für die Kurskosten bis zum Maximalbetrag von CHF 180.– pro Kurs, sofern dieser nicht ohnehin im Rahmen der beruflichen Tätigkeit absolviert wurde und das BLS-AED-SRC-Zertifikat (gleichwertig oder höher) nicht älter als zwölf Monate ist. Die Rechnungskopie kann im First-Responder-Portal – inklusive Angaben zur Bankverbindung – hochgeladen werden.

Muss der BLS-AED-SRC-Komplettkurs vor dem Grundkurs absolviert werden?

Die Reihenfolge spielt keine Rolle. Sobald beide Kurse absolviert sind, kann die Freischaltung für die Alarmierungs-App erfolgen. Um die App im Grundkurs vollständig installieren zu können, empfehlen wir diesen nach dem BLS-AED-SRC-Komplettkurs zu absolvieren.

Müssen Personen, die einem Gesundheitsberuf nachgehen, dennoch ein gültiges BLS-AED-Zertifikat vorweisen?

First Responder, die hauptberuflich in einem medizinischen Beruf tätig sind, benötigen kein zusätzliches BLS-AED-Zertifikat. Diese Personen können anstelle des Zertifikats das Berufsdiplom hochladen. Ist ein gültiges Zertifikat vorhanden, kann auch dieses im First-Responder-Portal hochgeladen werden. Folgende Fachpersonen benötigen kein zusätzliches BLS-AED-Zertifikat:

  • Ärztin/Arzt
  • Dipl. Rettungssanitäterin/Dipl. Rettungssanitäter HF
  • Transportsanitäterin/Transportsanitäter (keine Transporthelferinnen und -helfer)
  • Medizinische Praxisassistentin/Medizinischer Praxisassistent
  • Dipl. Pflegefachfrau/Dipl. Pflegefachmann HF
  • Fachfrau/Fachmann Gesundheit
  • Expertin/Experte Intensivpflege NDS HF
  • Notfallpflege NDS HF
  • Anästhesiepflege NDS HF

Siehe Reglement «First Responder im Kanton Zürich (Pilotprojekt)», Ziff. 6.4.

Was ist zu tun, wenn das BLS-AED-SRC-Zertifikat ausläuft?

Damit die Zulassung als First Responder nicht erlischt, muss die Zertifizierung rechtzeitig erneuert werden. Der Nachweis muss auf dem First-Responder-Portal hochgeladen werden.

 

Müssen alle First Responder den Grundkurs besuchen?

Ja. Der Besuch ist Pflicht und dient der bestmöglichen Vorbereitung auf die Tätigkeit als First Responder. Die Teilnahme am Grundkurs ist kostenlos.

Welche Inhalte werden im Grundkurs vermittelt?

  • Wer/was sind First Responder? Wann werden diese aufgeboten?
  • Erläuterung zum Alarmierungs- und Einsatzablauf
  • Aufgaben und Kompetenzen der First Responder
  • Gefahren vor Ort / Selbstschutz
  • Verhalten am Einsatzort
  • Datenschutz (Rechtsfragen)
  • Umgang mit belastenden Situationen (Care GVZ Kanton Zürich)

Wie kann ich mich an einen First-Responder-Grundkurs anmelden?

Die Anmeldung erfolgt über das First-Responder-Portal

Wie kann ich mich von einem First-Responder-Grundkurs abmelden?

Bis eine Woche vor Kursbeginn kann die Kursabmeldung beziehungsweise Kursumbuchung im First-Responder-Portal selbständig vorgenommen werden. Danach wird der Kurs vom System gesperrt und die Kursabmeldung muss über das Kontaktformular oder via den Kursleiter erfolgen.

Welche Aufgaben nehmen First Responder wahr?

First Responder sind organisierte Laienhelferinnen und Laienhelfer, die dort zum Einsatz kommen, wo sie vor dem Rettungsdienst bei Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen eintreffen und Soforthilfe leisten können. First Responder agieren immer als Ergänzung zum regulären Rettungsdienst. Sobald der Rettungsdienst eintrifft, übernimmt dieser die weitere Versorgung von Patientinnen und Patienten.

Mit wie vielen Einsätzen muss ein First Responder pro Jahr rechnen?

Je nach Aufenthalts- bzw. Wohnort eines First Responders kann die Anzahl Einsätze unterschiedlich ausfallen. Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen, dass pro Jahr bis zu 10 Einsätze realistisch sind. Aufgebote können via First-Responder-App angenommen oder im Verhinderungsfall auch abgelehnt werden. Dies ermöglicht es First Respondern, die Anzahl ihrer Einsätze selbst zu steuern.

Wie lange dauert ein Einsatz (Zeitaufwand bei einem Ereignis)?

Pro Ereignis kann mit durchschnittlich ein bis zwei Stunden gerechnet werden. First Responder kommen dort zum Einsatz, wo sie vor dem Rettungsdienst bei Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen eintreffen und Soforthilfe leisten können. Sobald der Rettungsdienst eintrifft, übernimmt dieser die weitere Versorgung von Patientinnen und Patienten.

An wen kann ich mich wenden, wenn mich ein Einsatz psychisch belastet?

Die Mitglieder von «Care GVZ Kanton Zürich» sind ausgewiesene Fachleute. Sie verfügen über mehrjährige Erfahrung in der Betreuung und Begleitung von Menschen, die belastende Erfahrungen gemacht haben. Du hast rund um die Uhr die Möglichkeit, das Team «Care GVZ Kanton Zürich» zu kontaktieren. Klicke dazu im First-Responder-Portal auf den Button «Ich wünsche Kontakt zum Care Team». Ein Mitglied des Care Teams wird sich mit dir in Verbindung setzen.

Werde ich für Einsätze als First Responder entschädigt?

First Responder leisten ihre Einsätze ehrenamtlich und erhalten somit keine finanzielle Entschädigung. Die Kosten für Ausbildung, Einsatzmaterial sowie die subsidiäre Versicherung übernimmt die GVZ.

Entrichtet die GVZ analog der Feuerwehrkurse auch für den Besuch eines First-Responder-Kurses eine Ausbildungskursentschädigung (AKE)?

Für das Pilotprojekt First Responder werden keine Ausbildungskursentschädigungen (AKE) entrichtet.

Ich verfüge bereits über ein Zertifikat BLS-AED-SRC-Komplettkurs. Muss ich den allgemeinen Grundkurs der GVZ trotzdem besuchen?

Ja. Der durch die GVZ organisierte halbtägige Grundkurs ist, ergänzend zum BLS-AED-SRC-Komplettkurs, obligatorisch. Einerseits erhalten Teilnehmende am Grundkurs wichtige Informationen zum Projekt «First Responder Kanton Zürich», anderseits werden Themen wie Alarmierung, Anfahrt, Rechtsfragen, Organisation auf dem Schadenplatz, Reanimation und Nachsorge, Versicherung sowie die Aufgaben von «Care GVZ Kanton Zürich» erläutert. Im Grundkurs wird zudem die First-Responder-App auf dem persönlichen Smartphone jedes First Responders installiert und getestet.

Sind First Responder automatisch versichert?

Für First-Responder-Einsätze besteht in den Bereichen Haftpflichtversicherung, Sachversicherung, Fahrzeugversicherung, Unfallversicherung und Rechtsschutzversicherung eine ergänzende, teilweise subsidiäre Versicherung (vgl. «Merkblatt Versicherungsdeckung für First Responder»).

Dürfen First Responder über ihre Einsätze sprechen?

First Responder unterliegen der Schweigepflicht. Sie verpflichten sich, sämtliche Daten, die ihnen im Rahmen eines Einsatzes bekannt werden, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu bewahren.  Werden First Responder beispielsweise durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde zur Bekanntgabe solcher Einsatzdaten aufgefordert, wenden sie sich für immer zuerst an die GVZ. Daten dürfen nur in Absprache mit der GVZ bekanntgegeben werden.

Erhalten First Responder Einsatzmaterial?

Die GVZ beschafft und unterhält das für First Responder notwendige Material einheitlich und auf Rechnung der GVZ. Das Material wird in der Regel am Grundkurs ausgehändigt und ist persönlich, sodass der Zugriff darauf jederzeit gewährleistet ist. Verbrauchsmaterialien werden kostenlos ersetzt. Diese können über das First-Responder-Portal nachbestellt werden.

Wo können First Responder notwendiges Schutzmaterial wie Einweghandschuhe, Pflastersets oder Desinfektionsmittel bestellen?

Nach dem Einsatz können Verbrauchsmaterialien über das First-Responder-Portal kostenlos nachbestellt werden.

Müssen First Responder jedem Einsatzauftrag Folge leisten?

Der Einsatz als First Responder ist jederzeit freiwillig. Ein First Responder kann selbst entschieden, ob er einen Alarm annimmt oder nicht. Wird ein Einsatz angenommen, muss zum Einsatzort ausgerückt werden.

Welche Kompetenzen haben First Responder?

Im Einsatz arbeiten die First Responder im Rahmen der geltenden Rechtsordnung sowie nach den Prinzipien der Sorgfaltspflicht im Sinne der betroffenen Patientin respektive des betroffenen Patienten und im Rahmen der BLS-AED-Ausbildung nach SRC-Standards. Entsprechend richten sich die Aufgaben und Kompetenzen nach den Kursinhalten und beschränken sich auf die medizinischen Erstmassnahmen bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand.

Haben First Responder im Einsatz Sonderrechte im Strassenverkehr?

Nein, First Responder müssen sich an die Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen halten, insbesondere an das Strassenverkehrsgesetz.

Wohin muss ein verwendeter Automatischer Externer Defibrillator (AED) nach dem Einsatz gebracht werden?

Wurde ein AED bei einem First-Responder-Einsatz verwendet, muss dieser an die Eigentümerschaft zurückgegeben werden. Für den Ersatz der verwendeten AED-Elektroden kommt die GVZ auf. Eigentümerinnen und Eigentümer können die Kostenerstattung über das Formular Rückerstattung AED-Elektroden auf der First-Responder-Website unter «Infos und Downloads» beantragen.

Kann der First Responder nach einem Einsatz erfahren, wie es der Patientin beziehungsweise dem Patienten geht?

Aus Datenschutzgründen sind solche Auskünfte zu Patientinnen oder Patienten nicht möglich. Auch die GVZ verfügt nicht über Informationen zum Gesundheitszustand von Patientinnen und Patienten.

Ich habe einen Alarm angenommen, jedoch wurde ich nicht für den Einsatz aufgeboten. Was ist passiert?

Eine Alarmierung erfolgt jeweils an mehrere First Responder, die sich in der Nähe des Einsatzortes befinden. Von denjenigen First Respondern, die den Alarm annehmen, werden die drei am nächsten verfügbare First Responder effektiv aufgeboten. Erst dann wird die genaue Adresse des Einsatzortes bekanntgegeben. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass weniger als drei First Responder einen Einsatz annehmen können.

Die App ist nicht freigeschaltet. Woran kann das liegen?

Die Freischaltung der Alarmierungs-App erfolgt erst, wenn alle Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Beispielsweise wenn ein gültiger Qualifikationsnachweis (BLS-AED-SRC-Zertifikat oder Dienstausweis) vorliegt respektive im First-Responder-Portal hochgeladen wurde.

Bei technischen Problemen kann auf der First-Responder-Website über das Kontaktformular Unterstützung angefordert werden.

Weshalb erhalte ich keine akustischen Alarme?

Es ist darauf zu achten, dass auf dem Smartphone die entsprechenden Einstellungen korrekt vorgenommen wurden, zum Beispiel Benachrichtigungen, Lokalisierung usw.

Bei technischen Problemen kann auf der First-Responder-Website über das Kontaktformular Unterstützung angefordert werden.

Kann der Klingelton angepasst werden?

Diese Funktion steht aktuell nicht zur Verfügung.

Kann nach der ersten Alarmierung das Verkehrsmittel noch angepasst werden?

First Responder haben bei Eingang einer Einsatzanfrage die Möglichkeit, die Mobilität anzupassen. Nach dem Öffnen der App kann – bevor der Einsatz angenommen wird – das Verkehrsmittel geändert werden.

Erhalte ich einen Alarm, wenn sich mein Gerät im Flugmodus befindet?

Der Flugmodus gilt auch für die First-Responder-App. Das heisst, es kann kein Alarm eingehen, wenn der Flugmodus aktiviert ist.

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